Satzung des Vereins ResiDance Orchester Cassel e.V.

§ 1 Vereinsname  1. Der Verein führt den Namen „ResiDance Orchester Cassel e.V. “. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Kassel. 2. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
 
§ 2 Vereinszweck 1. Der Verein „ResiDance Orchester Cassel e.V.“ ist ein künstlerischer Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung verfolgt. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.  2. Ziel des Vereins ist die Pflege der Salon- und Tanzmusik der 1920er – 40er Jahre, insbesondere durch - die authentische Wiedergabe von Originalkompositionen/Originalarrangements der 1920er – 40er Jahre  - den Einsatz von Originalinstrumenten (z.B. Sousafon, Banjo, Bandoneon) - die Aufführung nach historischem Vorbild (Bälle und Konzerte im Stil der 1920er – 40er Jahre) - Sammlung und Archivierung des zum großen Teil nicht mehr verlegten Notenmaterials. - die Förderung des öffentlichen Musiklebens in der Region.   Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bildung eines spielfähigen Salon- und Tanzorchestersorchesters aus überwiegend nicht professionellen Musikern, die zu  regelmäßigen Proben und Aufführungen zusammenkommen. 3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.   4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden, mit Ausnahme des Aufwendungsersatzes. Der Aufwendungsersatz wird in Form einer  Ehrenamtspauschale (maximal 720 Euro jährlich) geleistet. 
 
§ 3 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt. 2. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand mehrheitlich. Die Aufnahme eines Mitspielers kann nicht ohne Zustimmung des künstlerischen Leiters erfolgen. Dieser kann ein Probespiel verlangen.  3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Auflösung, Austritt oder Ausschluss.
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4. Der Vorstand kann ein Mitglied, das die Interessen oder das Ansehen des Vereins ernsthaft geschädigt hat, durch einstimmigen Beschluss mit sofortiger Wirkung von der Mitgliedschaft ausschließen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich oder schriftlich zu rechtfertigen. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Anrufung der Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig; bis zu diesem Zeitpunkt ruhen die Mitgliederrechte. 5. Es werden keine Beiträge erhoben.
 
§ 4 Organe und Beiräte 1. Die Organe der Vereins ResiDance Orchester Cassel e.V. sind
 a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand 2. Diesem kann beratend und unterstützend ein künstlerischer Beirat zur Seite stehen.
 
§ 5 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird von einem Mitglied des Vorstandes mindestens einmal jährlich mit 2-wöchiger Frist und der Mitteilung der Tagesordnung schriftlich (auch per Email) einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel der Vereinsmitglieder, schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.  2. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller ordentlichen Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. 4. Die Mitgliederversammlungen werden durch Protokoll mit Teilnehmerliste beurkundet. Das Protokoll wird vom Leiter der Mitgliederversammlung und vom Protokollführer unterzeichnet. 5. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere: a) die Entgegennahme des Geschäftsberichts Genehmigung der Jahresabrechnung b) Entlastung des Vorstands c) Wahl des Vorstands d) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands oder einzelner Mitglieder e) Änderung der Satzung f) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins g) Wahl des Rechnungsprüfers
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h) Entscheidung über die Erhebung und Höhe eines Mitgliedsbeitrags 6. Ein Vorstandsmitglied leitet die Mitgliederversammlung. 7. Alle Vereinsmitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die ordentlichen Mitglieder üben in den Mitgliederversammlungen das Stimmrecht aus. Die Übertragung des Stimmrechts an andere ordentliche Mitglieder ist nicht zulässig. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand Anträge für die Mitgliederversammlung zu unterbreiten. Diese Anträge müssen dem Vorstand mindestens 7 Tage vor einer Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
 
§ 6 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern., dem Künstlerischen Leiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. 2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine berechtigt, den Verein außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten. Dies soll nach vorheriger Absprache mit dem restlichen Vorstand erfolgen. 3. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Auf Antrag mindestens eines ordentlichen Mitglieds erfolgt die Abstimmung in geheimer Wahl. Im 2. Wahlgang genügt die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 4. Die Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Eine Wiederwahl ist möglich 5 Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, eine Ersatzperson für den Rest der Amtszeit zu bestellen. Die Entscheidung des Vorstands muss bei der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden. 6. Der Vorstand kann jederzeit weitere Beisitzer benennen. Diese, sowie der Künstlerische Beirat, sind nicht berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. 7. Die Sitzungen des Vorstands werden durch Niederschrift protokolliert und unterschrieben.
 
§ 7 Künstlerischer Beirat Der Vorstand kann aus den Reihen der Vereinsmitglieder einen künstlerischen Beirat berufen, der den Vorstand in allen künstlerischen Belangen des Vereins berät. Die Amtszeit des künstlerischen Beirats ist an die Amtsperiode des Vorstands gekoppelt.
 
 
§ 8 Kassenprüfung 1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren Kassenprüfer/innen entsprechend §5, Abs. 5g
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2. Die Kassenprüfung muss mindestens einmal nach Schluss des Geschäftsjahres erfolgen und das Ergebnis der Mitgliederversammlung in seinen wesentlichen Teilen vorgetragen werden. Ein schriftlicher Bericht ist vorzulegen. 3. Die Kassenprüfer haben bei begründetem Anlass das Recht, vom Vorstand eine Mitgliederversammlung zu verlangen und im Falle, dass der Vorstand diesem Verlangen nicht nachkommt, selbst eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
 
§ 9 Auflösung des Vereins 4. Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder aufgelöst werden. 5. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Verein „ROTE NASEN Deutschland e.V.“ der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 
 
 
Die Satzung ist in Kassel errichtet am 06.11.2014 und in den §§ 6 (Vorstand) und 9 (Auflösung) geändert am 11.05.2017, eingetragen am 28.06.2017

 

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